Generell: Im Berichtsjahr zeigte sich erneut die Bedeutung des Wirkens der Vereinigung gegen Fluglärm VgF für die von Lärm und Emissionen des Flugverkehrs geplagte Bevölkerung im Kanton Bern. Schwerpunkte bildeten die rechtlichen Verfahren gegen die Vorhaben in Bern als auch in Biel-Kappelen. Die zentralen Anliegen der Vereinigung gegen Fluglärm, nämlich die Erhaltung und Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität in flugemissionsbelasteten Gebieten sowie das Verhindern einer weiteren Zunahme der Flugemissionen wurden auch im Berichtsjahr mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zielgerichtet angestrebt.
Vereinigung gegen Fluglärm: Die Mitgliederversammlung 2015 mit dem Referat von Dr. Hans Göschke über „Gesundheitliche und wirtschaftliche Folgen des Fluglärms“ wurde von den Mitgliedern und Interes-sierten sehr geschätzt und genutzt, sich zum Thema zu informieren. Die VgF wurde mit ihren Anliegen und aufgrund der eingereichten Einsprachen und Beschwerden vermehrt von Medienschaffenden kontaktiert. Die Öffentlichkeit nimmt das Wirken der Vereinigung war und konnte sich anhand diverser Medienbeiträge detailliert informieren. Beachtet und als kompetente Kraft wahrgenommen wird die VgF auch von den Betreibern des Flughafens Bern sowie des Flugfeldes Biel-Kappelen und der Politik. Der finanzielle Support der Anliegen und des Wirkens der VgF ist gewachsen. Wir danken allen Mitgliedern sowie allen Spenderinnen und Spendern herzlich für die wertvolle Unterstützung.
Entwicklungen Bern Airport: Die neu angelegte Zufahrtsstrasse, neue Flugverbindungen, ein neuer CEO, ein neuer Business Develop Manager, Kapitalaufstockungen und diverse Ausbauvorhaben sind allesamt Faktoren, die als Zeichen der unbeirrt verfolgten Wachstumsstrategie zu werten sind. Die Passagierzahlen und die Flugverbindungen sollen erhöht werden. Das führt tendenziell trotz heute teilweise ungenügender Auslastung der Flugzeuge zu einer Erhöhung der Flugbewegungen, zur vermehrten Frequentierung durch grössere Flugzeuge und zu mehr Flugemissionen. Per 1. November übernahm Mathias Gantenbein vom zurückgetretenen Direktor Mathias Häberli als CEO die Flughafenleitung. Der 37-jährige Finanz- und Aviatikfachmann übernahm damit auch ein ganzes Bündel juristischer Pendenzen: das Einsprache-verfahren gegen den satellitengestützten Südanflug und die, beim Bundesverwaltungsgericht hängigen Beschwerden gegen das Betriebsreglement und gegen die 4. Ausbauetappe.
Satellitengestützter Südanflug GNSS: Die Flut von über 300 Einsprachen hat den Ausbau dieser Infrastruktur stark verzögert. Mit dem neuen Verfahren würde die Erreichbarkeit des Flughafens deutlich attraktiver. Die VgF befürchtet dadurch einen zusätzlichen Anstieg der Flugemissionen. Neben der gemeinsamen Einsprache von VgF, VCS und WWF haben zahlreiche vom Südanflug betroffene Gemeinden, Privatpersonen, Liegenschaftsbesitzer und selbst Vertreter aus Aviatikkreisen gegen das Vorhaben Einsprache erhoben. Die Angelegenheit ist beim BAZL nach wie vor hängig.
Beschwerde gegen 4. Ausbauetappe: Die auf eine starke Expansion des Flugbetriebes deutende 4. Ausbauetappe wurden vom BAZL Ende Oktober 2015 trotz Einsprachen genehmigt. Die VgF hat dagegen gemeinsam mit dem VCS, dem WWF und weiteren Beteiligten beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erhoben. Gefordert werden eine koordinierte Betrachtung aller aktuell geplanten Ausbau-vorhaben wie 4. Ausbauetappe, Südanflug und Anpassung Betriebsreglement sowie konkrete Massnahmen gegen die Zunahme von Fluglärm. Für das Bundesverwaltungsgericht werden von den Beschwerde-führenden umfangreiche Stellungnahmen verfasst, von der Gegenseite Nachweise und von den Behörden Gutachten verlangt. Das Verfahren ist beim Bundesverwaltungsgericht weiterhin hängig.
Beschwerde gegen Betriebsreglement: Die stille Änderung ohne öffentliche Auflage sowie die befürchteten Auswirkungen von weiter steigenden Flugemissionen führte zur entsprechenden Beschwerde der VgF zusammen mit dem VCS ans Bundesverwaltungsgericht. Beanstandet werden zudem die fehlende koordinierte Gesamtbeurteilung mit den vorgesehenen weiteren Ausbauvorhaben, der vorgesehene Ver-zicht auf lärmmindernde Massnahmen sowie die Flexibilisierung der Betriebszeiten. Für das Bundes-verwaltungsgericht werden von den Beschwerdeführenden umfangreiche Stellungnahmen verfasst. Das Verfahren ist beim Bundesverwaltungsgericht weiterhin hängig.
Entwicklungen Berner Seeland: Das Flugfeld Biel-Kappelen beabsichtigt die Graspiste zu verschieben, zu verlängern und diese gleichzeitig zu verstärken. Der dadurch mögliche ganzjährige Betrieb sowie die Entwicklung der ansässigen Betriebe lässt eine starke Zunahme von Fluglärm befürchten. Die VgF hat die im Seeland gebildete IG Fluglärm in fachlicher, finanzieller und organisatorischer Hinsicht in der Einsprache gegen das Bauvorhaben ans BAZL unterstützt. Erfreulich viele Betroffene wehren sich gegen die Aus-bauvorhaben, das Medienecho ist entsprechend gross. Ein Entscheid des BAZL ist frühestens im Sommer 2016 zu erwarten.