Rechtsverfahren

Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten wehrt sich die VgF durch Einsprachen und Beschwerden gegen Entwicklungen, die eine Zunahme von Fluglärm mit sich bringen und setzt sich ein für die grösstmöglich Einschränkung von Lärm und Emission aus Flugbewegungen.


Die VgF verzichtet auf Beschwerde ans Bundesgericht. Urteil betreffend satellitengestützte Instrumentenanflüge auf die Piste 32

Das Bundesverwaltungsgericht hat im Beschwerdefall Südanflug Bern die zahlreichen Beschwerden verschiedener Vereinigungen, Gemeinden sowie von Privaten abgewiesen, so auch diejenige der Kantonalen Vereinigung gegen Fluglärm und schädliche Auswirkungen des Flugverkehrs VgF. Die VgF ist enttäuscht über das Urteil und die aus ihrer Sicht sehr oberflächliche Auseinandersetzung des Bundesverwaltungsgerichtes und der involvierten Bundesämter mit den vorgebrachten Argumenten. Nach vertiefter rechtlicher Analyse des Urteils kommt die VgF jedoch zum Schluss, dass eine Beschwerde gegen das Urteil ans Bundesgericht nicht oportun ist und verzichtet auf diesen Schritt.

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Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht betreffend satellitengestützte Instrumentenanflüge auf die Piste 32

Am 15. Januar 2018 genehmigte das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie- und Kommunikation UVEK die Plangenehmigung in Sachen Südanflug und gleichentags erfolgt die Genehmigung der Änderungen des Betriebsreglements durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL.

Die Vereinigung gegen Fluglärm VgF betrachtet den Südanflug kritisch. Vordergründig erscheint das Vorhaben als Massnahme zur Entlastung der Stadt Bern und der Gemeinde Muri von Fluglärm. Die VgF beurteilt das differenzierter: Der Instrumentenanflug aus dem Süden steigert die Erreichbarkeit und damit die Attraktivität des Flughafens Bern. Für Starts und Landungen werden kürzere Intervalle möglich. Mit den Starts Richtung Norden werden die Stadt Bern und die Gemeinde Muri nicht vom Fluglärm entlasten, vielmehr wird die angestrebte Kapazitätserhöhung generell zu mehr Fluglärm für alle führen.

Die VgF verlangt in ihrer Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht einerseits die Rückweisung der Genehmigungen an die entsprechenden Vorinstanzen UVEK und BAZL. Gefordert wird eine Ergänzung des Umweltverträglichkeitsberichts. Dieser weist aktuell gravierende Mängel hinsichtlich der Betrachtung der anzunehmenden Entwicklung auf und stützt sich teilweise auf veraltete Daten. Ebenfalls wurde der, mit dem Fluglärm eng verbundene Betriebslärm (Aktivitäten am Boden) nicht berücksichtigt. Weiter gefordert wird eine optimierte Routenführung als auch ein steilerer Anflugwinkel, um die Gemeinden im Perimeter der Anflugschneise weit möglichst von Fluglärmimmissionen zu entlasten.

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Bundesverwaltungsgericht: Beschwerde teilweise gutgeheissen

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde gegen die 4. Ausbauetappe der kantonalen Vereinigung gegen Fluglärm VgF, des VCS Kantons Bern und des WWF Bern in zwei Punkten gutgeheissen und die Beschwerde gegen das Betriebsreglement abgewiesen. Bei der nächsten Anpassung des Betriebsreglements muss ein Verbot für Schubumkehr aus betrieblichen Gründen und eine Verpflichtung für rollende Starts aufgenommen werden. Damit haben die drei Organisationen eine Verbesserung für die Interessen der Bevölkerung in der Region Bern erreicht.


Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht gegen das Betriebsreglement Flughafen Bern

Die kantonale Vereinigung gegen Fluglärm VgF sowie der VCS Kanton Bern erheben gemeinsam Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht gegen die Genehmigung des neuen Betriebsreglements für den Flughafen Bern durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL. Damit setzen sich die beiden Organisationen für die Interessen der Bevölkerung in der Region Bern ein, denn die vorgesehene Änderung des Betriebsreglements führt zusammen mit den geplanten Ausbauplänen (4. Ausbauetappe und Südanflug) zu mehr Fluglärm.

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Schallschutzkonzept für den Schutz der Bevölkerung vertagt

Das Bundesgericht hat die Beschwerde von VgF und VCS im Zusammenhang mit der 4. Ausbauetappe zwar abgewiesen, lässt aber Türen offen für eine Neubeurteilung einerseits bei Zunahme der Flugbewegungen oder bei lauteren Flugzeugmodellen, anderseits im Zusammenhang mit dem pendenten Verfahren betreffend Südanflug. Beide Verbände hielten die Auflagen zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm für ungenügend und forderten in einer Beschwerde ans Bundesgericht vom Flughafen Bern die Erstellung eines Schallschutzkonzeptes mit entsprechenden baulichen Massnahmen, welche die vom Fluglärm betroffene Bevölkerung nachts und in der ersten Morgenstunde (6.00 bis 7.00 Uhr) wirksam vor gesundheitsschädigenden Aufwachreaktionen schützt.

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Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht gegen 4. Ausbauetappe

Die kantonale Vereinigung gegen Fluglärm VgF, VCS Kanton Bern sowie WWF Bern erheben gemeinsam Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht gegen die Plangenehmigung der 4. Ausbauetappe für den Flughafen Bern durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL. Damit setzen sich die drei Organisationen für den Klimaschutz und die Interessen der Bevölkerung in der Region Bern ein, denn die geplanten Ausbaupläne (4. Ausbauetappe und Südanflug) führen zusammen mit den vorgesehenen Änderungen des Betriebsreglements zu mehr Flugverkehr und Fluglärm.

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Einsprache 4. Ausbauetappe Flughafen Bern

Mit der 4. Ausbauetappe soll ein weiterer Schritt im ungezügelten Ausbau vom Flughafen Bern realisiert werden. Gegen die Ausbaupläne haben die Vereinigung gegen Fluglärm zusammen mit den Umweltorganisationen VCS Kanton Bern und WWF Bern Einsprache erhoben.

Die Einsprecher befürchten eine einschneidende Zunahme von Flugbewegungen und entsprechenden Lärm- und Umweltemissionen. Deshalb fordern wir, dass vor Bewilligung des Bauvorhabens die Lärmauswirkungen des Betriebs des massiv ausgebauten Flughafens mit ca. 23’000 m2 zusätzlichen Aussenabstellflächen für Flugzeuge (+ca. 50 %) und ca. 36’000 m2 zusätzlichen Nutzflächen in Hochbauten (+ca. 100%) realistisch dargestellt und beurteilt werden.

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Einsprache GNSS, satellitengestützter Südanflug (2014)

Die kantonale Vereinigung gegen Fluglärm VgF sowie die Umweltorganisationen VCS Kanton Bern und WWF Bern wehren sich gegen die Ausbaupläne des Flughafens Bern-Belp. Gemeinsam haben die Verbände im Februar 2014 Einsprache gegen das geplante Süd-Anflugverfahren GNSS gemacht. Die Einsprache fordert eine Entlastung der vom Fluglärm betroffenen Gemeinden, ebenso die Entlastung durch lärmmindernde Massnahmen. Weiter fordern die Einsprecher die Ausarbeitung eines Schallschutzkonzeptes und die Einführung eines effektiven Lärmgebührenmodells.

Die geforderten Massnahmen sind geeignet und tragen dazu bei, einerseits den Schutz der betroffenen Bevölkerung vor übermässigem Fluglärm zu verbessern und andererseits den weiteren Anstieg des Flugverkehrs im Umfeld des Flughafens Bern-Belp aufzuhalten.

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